Umgang mit offenem Feuer im Freien

Der Umgang mit offenem Feuer in der freien Natur bringt viele Gefahren mit sich. 
Um Kosten und Ärger zu vermeiden müssen daher einige grundlegende Regeln beachtet werden

Wie ist ein "offenes Feuer" definiert?

  • Lagerfeuer, Feuer zum Grillen, Feuer in Feuerschalen
  • Verbrennen von Holzabfällen
  • Traditions- oder Brauchtumsfeuer

Wann benötige ich eine Erlaubnis der Gemeinde?

  • Keine Erlaubnis benötigt man für Lagerfeuer, Grillfeuer und Fackeln, die ausschließlich auf Privatgelände oder auf dafür durch die Gemeinde ausgewiesenen Grill- und Feuerstätten (Besondere Auflagen beachten!) betrieben werden, wenn nach Art. 17 Abs. 1 BayWaldG, §4 Abs. 1 und 2 VVB
    • mindestens 100 Meter von einem Wald und von leicht entzündbaren Stoffen liegen
    • mindestens 10 Meter von Gebäuden und Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen und von sonstigen brennbaren Stoffen liegen
    • Abweichende Abstände für Grillgeräte, Feuerschalen u.ä. in den Herstellerangaben sind möglich (§4 Abs. 1 Satz 3 VVB)
  • Keine Erlaubnis benötigt man des Weiteren für das Verbrennen von Abfällen im Rahmen der Waldbewirtschaftung durch Waldbesitzer (Art. 17 Abs. 4 BayWaldG)
  • Anzeigepflicht besteht, wenn das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung entzündet wird (Art 19 Abs. 1 LStVG)
  • Erlaubnispflichtig ist offenes Feuer im Freien ausserhalb der Waldbewirtschaftung, bei dem der Mindestabstand zu einem Wald nicht eingehalten wird (Art. 17 Abs 1 BayWaldG)
  • Bei geringer Entfernung zu Gebäuden und leicht entzündlichen Stoffen bedarf es einer Ausnahmegenehmigung (§25 VVB)

Vom 1. März bis 31. Oktober besteht im Wald grundsätzlich Rauchverbot (Art. 17 Abs. 3 BayWald)

Anforderungen an den Abbrennplatz

  • Der Abbrennplatz muss einen festen, nichtbrennbaren Untergrund haben. Eine evtl. vorhandene Rasenfläche sollte vorher ausgestochen werden.
  •  Der Abstand zu Gebäuden, Fensteröffnungen und sonstigen brennbaren Gegenständen muss mindestens 10 m betragen.
  • Leicht entzündbare Stoffe (Holzwolle, Heu, Stroh, Papier u.ä.) und Waldgrundstücke müssen mindestens 100 m, Hochspannungsleitungen mindestens 50 m von der Feuerstelle entfernt sein.

Anforderungen an das Brennmaterial

  • Es darf nur naturbelassenes, stückiges und trockenes Holz verwendet werden.
  • Eine Abfallverbrennung ist grundsätzlich verboten. Hierzu zählen z.B. lackiertes, beschichtetes oder imprägniertes Holz, Holzpaletten, Möbelteile, Sperrmüll, Gartenabfälle sowie Kunststoffe, Altreifen, Altöle u.ä. 
  • Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Feuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird!

Anzünden, Abbrennen und Löschen des Feuers

  • Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko.
  • Brennen Sie nicht zuviel Material auf einmal an und achten Sie auf Funkenflug.
  • Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann.
  • Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr. 
  • Strohballen z.B. können sich allein durch die Wärmestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
  • Eine Löschmöglichkeit muss in unmittelbarer Nähe vorgehalten werden ( z.B. Feuerlöscher, angeschlossener Wasserschlauch, gefüllte Wassereimer o.ä.) 
  • Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.
  • Etwaige Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser – so lange, bis die Schmerzen nachlassen. Bitte lassen Sie die Finger von sogenannten Hausmitteln wie Mehl, sie stören die Heilung und führen zu schlimmen Narben. Bei größeren Verbrennungen alarmieren Sie den Notarzt.
  • Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren.
  • Bei starkem Wind darf das Feuer nicht entzündet werden. Ein bereits entzündetes Feuer muss gelöscht werden (Funkenfluggefahr).
  • Abschließend ist die verbleibende Glut so abzulöschen, dass eine erneute Entzündung ausgeschlossen werden kann. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein!

Das Entzünden von Himmelslaternen ist verboten

Wie gefährlich ist aktuell die Situation?

Beim Deutschen Wetterdienst finden sie sowohl den Graslandfeuerindex und Waldbrandfeuerindex für den aktuellen Tag und eine Vorausschau

Hinweis:

Die Karten werden einmal am Tag gegen 05:00 UTC (07:00 MESZ bzw. 06:00 MEZ) aktualisiert.

(Ausgabezeitraum: i.d.R. März bis Oktober)