Notruf - eCall

02.02.2023
Fahrzeugeigenes Notrufsystem bei Unfällen.

Seit dem 01. April 2019 sind alle Fahrzeughersteller in der EU verpflichtet eine Notrufeinrichtung in allen Neufahrzeugen zu verbauen.

Doch was macht dieses "eCall"?

Bei einem Unfall übermittelt es verschiedenste Daten an die Rettungsleitstellen und stellt zudem eine Sprachverbindung her. Zu den übermittelten Daten zählt: die Antriebsart des PKWs, die Anzahl der Insassen, die aktuelle Position, Fahrtrichtung, Unfallzeitpunkt, sowie die Auslöseart manuell / automatisch.

Wann löst es automatisch aus?

Das System löst automatisch bei einem erkannten schweren Unfall aus. Sollten Sie mit ihrem Kfz gegen eine Laterne stoßen, oder ein weiteres Fahrzeug nur touchieren wird das System nicht aktiv. Lösen jedoch die Airbags aus wird automatisch der Notruf gewählt.

Auch manuell kann man dieses System auslösen. Mit einem längeren Knopfdruck auf die SOS-Taste aktiviert man das System. Wichtig hierbei, sollte man den Knopf versehentlich drücken, so bleiben Sie im Fahrzeug und melden sich bei der fragenden Stimme und erklären die Situation, sonst werden trotzdem Rettungskräfte alarmiert, da man von einem Unfall mit eingeklemmter Person ausgeht.

Welchen Nutzen hat dieses System?

Man nehme ein Beispiel: Der Fahrer erleidet einen Herzinfakt und löst mittels Knopfdruck den eCall aus, oder bei einem schweren Unfall erleidet der PKW-Lenker schwere Verletzungen und kann selbst nicht mehr den Notruf wählen. In solchen Fällen kann das eCall-System Menschenleben retten, da durch die sofortige Mitteilung an die Leitstelle eine schnelle Rettung ermöglicht werden kann.

Kann man dieses System deaktivieren, oder nachrüsten?

Fahrer eines Gebrauchtwagens sind nicht verpflichtet ein solches System nachzurüsten, momentan sind auch noch keine Nachrüstsätze bekannt, da es mehrere Bauteile im Fahrzeug benötigt. Z.B. Einen Empfänger für GPS-Ortung, Mobilfunkantenne, eine fest verbaute SIM-Karte, eine Verbindung zum Airbag-Steuergerät und eine Freisprecheinrichtung. Sollten Sie eCall bereits in Ihrem Fahrzeug verbaut haben und möchten es deaktivieren, raten wir davon ab. Nicht nur weil eine wichtige Sicherheitseinrichtung abgeschalten wird, sondern auch weil eine Typzulassungsvorraussetzung (vergleichbar mit Katalysator, ABS) ausgebaut wird und die Betriebserlaubnis dadurch erlischt und das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf. Zudem wird auch bei der Hauptuntersuchung die Plakette verweigert.

 

Bild: picture-alliance/dpa