Rettungsgasse

07.05.2021
Rettungsgasse rettet Leben

Jeder Fahrer lernt es beim Führerschein und sollte es ein Leben lang kennen. Doch die Realität schaut anders aus.

Wann bildet man die Rettungsgasse? Die Rettungsgasse muss immer bei beginnender Staubildung, Schrittgeschwindigkeit und stillstehendem Verkehr gebildet werden. Nicht nur bei einem Unfall.

Wo bilde Ich eine Rettungsgasse? Die Rettungsgasse ist auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen zu bilden. Sie ist immer zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung zu bilden.

Wer darf durchfahren? Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Technisches Hilfswerk, Abschlepp- Bergungsdienste, Autobahn- und Straßenmeisterei.

Wann darf man die Rettungsgasse schließen? Die Rettungsgasse muss, bis sich der Stau aufgelöst hat, frei bleiben, da nicht alle Hilfsfahrzeuge gleichzeitig durchfahren.

Darf man auch mit dem eigenen PKW/ Motorrad durchfahren? Die Durchfahrt in der Rettungsgasse durch „Anhängen an ein Fahrzeug mit Sonderrechten“ ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Was muss man sonst noch beachten? Halten Sie eine Fahrzeuglänge Abstand zum Vordermann, um noch rangieren zu können. Schalten Sie den Verkehrsfunk etc. ein und beachten Sie die Durchsagen und Hinweise!

Bußgelder liegen im Bereich von 200 bis 320€, zwei Punkten in Flensburg, sowie einem Monat Fahrverbot!

 

 

 

Quelle: LFV-Bayern; Rettungsgasse-rettet-leben; ADAC; Bußgeld-info