Atemschutz
Bevor es überhaupt losgehen kann, steht eine gründliche medizinische Untersuchung an – die sogenannte G26.3. Dabei werden unter anderem ein Hör- und Sehtest, ein Ruhe- sowie ein Belastungs-EKG durchgeführt. Alle drei Jahre muss diese Untersuchung erneut absolviert werden, um die Einsatzfähigkeit zu gewährleisten.
Nach dem medizinischen Check folgt die Ausbildung an der Kreisausbildungsstätte in Schweitenkirchen. Zunächst werden den Teilnehmern in theoretischen Einheiten die Grundlagen rund um Atemschutzgeräte vermittelt – von der Handhabung der Masken und Filter bis zum sicheren Einsatz von Pressluftatmern. Im Anschluss wird das Erlernte in praktischen Übungen intensiv trainiert
Einmal im Jahr steht zudem eine Belastungsübung in der Atemschutzstrecke (Schweitenkirchen) auf dem Programm. Nur wer diese besteht, darf weiterhin im Einsatz Atemschutz tragen. Ergänzt wird die Ausbildung durch regelmäßige Übungen direkt am Standort.
Eine solche Übung fand kürzlich in der Mettenbacher Straße statt. In einer verrauchten Werkstatt mussten die Atemschutzgeräteträger eine vermisste Person finden und retten – eine anspruchsvolle Aufgabe unter realitätsnahen Bedingungen.
Mit Strahlrohr, Handlampe, Wärmebildkamera, Feuerwehrleine, Feuerwehraxt und weiterer Zusatzausrüstung kommen dabei schnell bis zu 30 kg Zusatzgewicht zusammen. Eine körperlich wie mental fordernde Aufgabe – aber eine, auf die man sich bei der Feuerwehr jederzeit verlassen kann.