Verbrannt Verbrüht - Was nun?

07.12.2022
07. Dezember ist Tag des Brandverletzten Kindes

Was ist nach einem Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall zu tun, wo werden brandverletzte Kinder behandelt und welche Folgen hat eine thermische Verletzung für das Kind und die Familie?

Prof. Dr. Stefanie Märzheuser, Präsidentin der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e. V. und Direktorin der Klinik für Kinderchirurgie der Universitätsmedizin Rostock, weiß: „Im Falle eines Verbrennungs- oder Verbrühungsunfalls eines Kindes ist die Erstversorgung entscheidend.
Nach Alarmieren des Notarztes über die 112 sollten kleinere Verletzungen zur Schmerzlinderung für ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser gekühlt werden, bis der Rettungsdienst eintrifft. Bei einer Verbrühung muss die durchnässte Kleidung sofort ausgezogen werden, dazu zählt auch die Windel. Bei einer Verbrennung die eingebrannte Kleidung jedoch bitte nicht selbst entfernen. Und niemals das ganze Kind kalt abduschen, es besteht Unterkühlungsgefahr.“

Dr. med. Kay Großer, Vorsitzender des Arbeitskreises „Das schwerbrandverletzte Kind“ und Chefarzt der Kinderchirurgie sowie Leiter des Zentrums für schwerbrandverletzte Kinder am Klinikum Kassel, betont: „In Abhängigkeit vom Ausmaß der Verletzung sollten Kinder mit thermischen Verletzungen entweder in Zentren für schwerbrandverletzte Kinder oder in spezialisierten Kliniken für brandverletzte Kinder versorgt werden. In Deutschland gibt es 19 Zentren für schwerbrandverletzte Kinder. Hinzu kommen 8 spezialisierte Kliniken für brandverletzte Kinder, die wie die Zentren vom Arbeitskreis „Das schwerbrandverletzte Kind“ der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) mit dem Gütesiegel „Sicherheit und Qualität für brandverletzte Kinder“ ausgezeichnet wurden. Diese Kliniken und die Zentren erfüllen alle Voraussetzungen für eine fachgerechte und kindgerechte Behandlung dieser komplexen Verletzungen.“ https://verbrennungsmedizin.de/brandverletztenzentren

Erste Hilfe im Notfall:
• Ruhe bewahren
• Notruf 112 alarmieren
• Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verletzt hat. Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin.
Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.
Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.
Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.
Strom: Bei Stromunfällen sofort den Stromkreis abschalten. Auf Eigensicherung achten!
Kühlen:
• Kleinere Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.
• Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen.
• Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen, ebenso nicht am Kopf oder am Rumpf.
Achtung: Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben

Quelle: Paulinchen e.V.