Unterweisung Sondersignalfahrten

16.02.2019
Vortrag durch die PI Geisenfeld zum Thema Sondersignalfahrten.

Vergangenen Freitag kam ein Vertreter der Polizeiinspektion Geisenfeld zu uns und berichtete über den rechtlichen Aspekt, zum Thema Sondersignalfahrten, sowie Sonder- und Wegerecht.

In seinem Vortrag ging Polizeihauptmeister Stefan Amann vor allem auf die rechtlichen Aspekte bei Sondersignalfahrten, sowie die Sonderrechte bei der Anfahrt zum Gerätehaus ein.

Grundsätzlich gilt, jeder Verkehrsteilnehmer muss freie Bahn schaffen, wenn blaues Blinklicht und Martinshorn wahrnehmbar sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch, dass das blaue Blinklicht allein zur besseren Wahrnahmung dient und bei Unfällen oder sonstigen Einsatzstellen verwendet werden darf.

Abgerundet wurde die Übung mit dem jährlichen Rehragoutessen in Engelbrechtsmünster im Gasthaus Schrott.

Ein Dank geht auch hier nochmal an die Polizei Geisenfeld für die hervorragende Zusammenarbeit und den Vortrag.